Zielgruppe

Wir nehmen Hilfebedürftige auf, die

  • drogen-, alkohol – oder medikamentenabhängige sind, das 18 Lebensjahr vollendet , eine stationäre Entgiftung abgeschlossen und sich freiwillig für ein Wohnen in unseren Wohngemeinschaften entschieden haben;
  • unter keiner starken körperlichen Behinderung oder einer Mobilitätseinschränkung leiden, die barrierefreie Baulichkeiten nach der DIN 18040 voraussetzen würden,
  • nicht dauerhaft pflegebedürftig sind,
  • nicht unter einer  Psychose leiden oder akut suizidgefährdet sind.

In Einzelfällen haben Staatsanwaltschaften uns für geeignet gehalten, Klienten nach §35 und 36 BtMG aufzunehmen.

Die Ziele der Hilfen

Die Hilfe zum Wohnen wird von einer Reihe soziotherapeutisch ausgerichteter praktischer Erprobungs- und Übungsangebote begleitet, die das Ziel haben, zunächst lebenspraktische Fähigkeiten und Fertigkeiten der Bewohner zu testen und später im Rahmen gezielter und individuell ausgerichteter Fördermaßnahmen die Bewohner zu einer wirtschaftlich und sozial eigenständigen Lebensführung zu befähigen oder sie in weniger intensive Betreuungsformen zu überführen.

Die individuelle Beratung und persönliche Unterstützung zielt insbesondere auf

  • die Vermittlung der Fähigkeit zur selbstständigen Aufgabenwahrnehmung von Alltagsaufgaben mit Schwerpunkten im Bereich „Wohnen und Aufgaben eines Haushaltungsvorstands “, „Kommunikation und soziale Beziehungen“ und „Tagesstrukturierung im Wechsel von Arbeit und Freizeit.“
  • die mögliche Eingliederung in das Gemeinwesen durch Integration in die örtlichen Wohnverhältnisse, durch Ausübung von Arbeit, Beschäftigung oder auch ehrenamtliche Tätigkeit, durch Teilhabe an den gesellschaftlichen und kulturellen Angeboten und durch Nutzung des kommunalen Beratungs- und Hilfenetzes.
  • die Förderung erwerbsfähiger Leistungsbezieher durch Beschäftigungs-, Integrations- und Stabilisierungsmaßnahmen, die nach einer Phase der Eingewöhnung, Anpassung und Prüfung ihrer Leistungsfähigkeit uneingeschränkt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen sollen.